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Wie müssen Sie Trading Gewinne/Verluste versteuern? Zahle ich Steuern beim Trading?

Viele Menschen haben den Traum, Ihr Einkommen durch Börsengewinne kräftig aufzubessern und neben Ihrem Beruf noch ein zusätzliches, schönes Nebeneinkommen zu erzielen. Oder Sie haben sogar den Plan, das Trading zu ihrer Haupteinnahmequelle zu machen. Die finanzielle Freiheit ist verlockend, wer will nicht mit dem Laptop am Strand sitzen, Cocktails schlürfen und nebenbei sein Geld mit Trading verdienen?

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Leider ist auch hier nicht so einfach wie es aussieht. Um mit Trading erfolgreich Geld zu verdienen, muss man sich nicht nur die erforderlichen Fachkenntnisse aneignen, es müssen in Deutschland auch etliche Gesetze und Bestimmungen beachtet werden. Für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln ist dabei die Frage, wie Börsengewinne eigentlich versteuert werden. Das deutsche Steuerrecht gilt nicht umsonst als das umständlichste und komplizierteste der Welt. Da unsere Redaktion immer wieder Fragen zur Versteuerung von Börsengewinnen erreichen, möchten wir dem Phänomen hier auf den Grund gehen.

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Börsengewinne und Steuern: Wie hoch sind die Steuern auf Gewinne aus dem Forex-Handel?

Die gute Nachricht gleich vorweg: So kompliziert das Steuerrecht in Deutschland im Allgemeinen ist, die Versteuerung von Börsengewinnen ist simpel. Der Staat kassiert am Jahresende mit der Einkommensteuererklärung einen festen Satz von 25 %. Genau wie bei anderen Geldanlagen auch (z.B. Sparbriefen, Zinsen nach dem Zinsfreibetrag, Aktien). Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag, der auf das Gesamteinkommen berechnet wird und ggfs auch noch die Kirchensteuer.

Es versteht sich von selbst, dass natürlich überhaupt erst einmal Gewinne anfallen müssen. Verluste, die Sie beim Trading erzielen, werden gegen die Gewinne aufgerechnet, so dass nur der Nettogewinn, der am Jahresende übrig bleibt, auch tatsächlich versteuert wird. Wenn Sie weniger als 7.664 € Gesamteinkünfte im Jahr erzielen, sind Sie  von der Steuerpflicht befreit. Hierzu zählt auch Ihr Einkommen von Ihrer normalen Arbeit. Wenn Sie mehr als 7.664 € Gesamteinkünfte im Jahr erzielen, so zahlen Sie Einkommensteuer nur auf den Betrag, um den dieser Sockelbetrag überschritten wird.

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Freibetrag für Kapitaleinkünfte von 801 €

Für Kapitaleinkünfte gibt es einen weiteren Freibetrag, der sich nur auf die Abgeltungsteuer bezieht: Ein Sockelbetrag von 801,-€ pro Jahr ist von der Abgeltungssteuer freigestellt. Das heißt, wenn Sie z.B. mit dem Traden im 1. Jahr nur 750,- € Gewinn gemacht haben, dann müssen für diese 750,- € noch keine Abgeltungssteuern entrichtet werden. Hätten Sie hingegen einen Gewinn von 18.975 Euro erzielt, dann müßten Sie von diesem Betrag 801,- € abziehen und von dem verbleibenden Rest (18.174 Euro) 25 % an den Fiskus abführen. 13.630,50 Euro würden Ihnen nach Abzug der Abgeltungssteuer also noch verbleiben.

Bei der Berechnung des Jahresgewinnes können übrigens Verluste gegen gerechnet werden, auch solche aus anderen Geldanlagen. Wer also neben dem Forex-Handel auch in Aktien oder Fonds investiert ist und damit Verluste gemacht hat, kann diese Verluste gegen die Gewinne aus dem Forex-Handel aufrechnen. Und umgekehrt.

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Mit einem deutschen Broker werden Ihre Börsengewinne automatisch versteuert

Sind Sie bei einem deutschen Broker, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Es werden automatisch die 25 % Abgeltungssteuer von eventuellen Gewinnen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ihr Broker erstellt am Jahresende automatisch eine Bescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen können. Damit Sie den Freibetrag von 801,- € ausnutzen können, ist es sinnvoll, beim Broker einen Freistellungsauftrag über den Freibetrag zu hinterlegen. Damit wird erst dann Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt, wenn Ihr Gewinn den Freibetrag von 801 Euro überschritten hat.

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Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, aber mit einem ausländischen Broker trade?

Wenn Sie in Deutschland leben, aber mit einem Ausland ansässigen Broker traden, werden die 25% Abgeltungssteuer trotzdem fällig. Allerdings müssen Sie diese Gewinne/Verluste selbst in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben – zusammen mit Ihrem sonstigen Einkommen. Allerdings ändert sich dadurch nichts an der Höhe der Steuer: Sie zahlen auch weiterhin 25 % Abgeltungssteuer auf Ihre Tradingerträge. Ob Sie bei einem Broker im Inland oder Im Ausland traden, ist dabei ohne Belang, was die Höhe der Versteuerung angeht. Sie müssen also Ihre Steuer für das Trading so oder so bezahlen!Börsengwinne versteuern

Wer “vergisst” sein Einkommen aus dem Trading in seiner Steuererklärung anzugeben, macht sich strafbar und muss mit ähnlichen Problemen wie FC Bayern Manager Uli Hoeneß rechnen, der „vergaß“, seine in der Schweiz angefallenen Tradinggewinne in seiner Steuererklärung anzugeben und bekanntlich neben einer gewaltigen Nachzahlung auch zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

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Wer keine Steuern in Deutschland zahlen will, muss auswandern

Gibt es einen Weg, die Abgeltungssteuer zu umgehen? Immerhin erhöht sich die Performance ganz erheblich, wenn Sie keine Abgeltungssteuer zahlen müssen und das eingesparte Geld zusätzlich zum Traden verwenden können. Wenn Sie schon immer mal daran gedacht haben, woanders neu anzufangen und Deutschland den Rücken zu kehren, dann ist das tatsächlich möglich. Ganz einfach ist es allerdings nicht, denn:

Solange Sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, müssen Sie Erträge aus dem Forex-Handel auch in Deutschland versteuern. Selbst wenn Ihr Broker im Ausland ansässig ist und Sie das halbe Jahr ununterbrochen unterwegs waren. Die 25 % Steuern werden in jedem Fall fällig. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie in ein Niedrigsteuerland wie Paraguay auswandern, das Einkommen – und dazu zählen Ihre Trading Gewinne – aus dem Ausland grundsätzlich nicht besteuert. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgeben und alle Verbindungen kappen, dann sind Sie in der Regel auch nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig.

Dazu gehört auch, dass Sie eventuell vorhandene Immobilien verkaufen. Es ist entscheidend, dass in Deutschland kein Einkommen erwirtschaftet wird und Sie ihren Lebensmittelpunkt und Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht mehr in Deutschland haben. Schon ein Gästezimmer bei der Freundin, das regelmäßig genutzt werden kann, kann für das deutsche Finanzamt ausreichen, um eine Steuerpflicht in Deutschland zu begründen. Boris Becker musste in dieser Hinsicht in den neunziger Jahren sehr unangenehme Erfahrungen machen.

Gut geeignet sind Länder wie z.B. Thailand, welches das Trader – wenn überhaupt – nur mit einem sehr niedrigen Steuersatz belegt. Aber auch Malaysia, Singapur und Hongkong sind gute Tradingstandorte. Wichtig ist neben den steuerlichen Gegebenheiten natürlich auch, dass die technischen Voraussetzungen da sind und eine ausreichend schnelle Internetverbindung zuverlässig verfügbar ist.

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Muss ich zum Traden ein Gewerbe anmelden?

Gewerbe Anmeldung und Trading SteuerEine Frage, die uns auch immer wieder erreicht ist: “Muss ich zum Traden ein Gewerbe anmelden?“ Nein, das müssen Sie keineswegs. Trading können Sie völlig unbekümmert als Privatperson betreiben, ohne dass Sie dazu ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden müssen. Anders sieht es aus, wenn Sie für andere traden. Oder wenn Sie neben dem eigenen Handel auch als Coach für andere Trader tätig sind, Webseiten zum Thema betreiben oder Lehrgänge anbieten. Dann müssen Sie selbstverständlich auch ein Gewerbe anmelden. Solange Sie aber nur zu Ihrem Privatvergnügen Traden, können Sie das Ganze völlig unbürokratisch handhaben und können sich den Gang zum Ordnungsamt sparen.

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Trading und Hartz 4

Wenn Sie traden und damit Gewinne erzielen, dann müssen Sie diese Gewinne nicht nur versteuern, sondern falls Sie Sozialleistungen beziehen, auch dort angeben. Als Bezieher von Hartz 4 sind Sie verpflichtet alle monatlichen Extraeinkünfte dem Jobcenter mitzuteilen. Ansonsten müssen Sie, falls die Sache herauskommt, weil das Amt zum Beispiel mal Ihre Kontoauszüge genauer ansieht, mit Rückforderungen und eventuell einem Verfahren wegen Sozialbetrugs rechnen.

Die hier veröffentlichten Informationen sind nicht rechtlich verpflichtend, sondern geben grobe Ratschläge. Wir können und dürfen keine steuerliche Beratung zu konkreten Einzelfällen durchführen.  Für eine verbindliche Beratung suchen Sie bitte einen Steuerberater Ihres Vertrauens auf.